Ein gerechter Übergang zu einer Welt ohne Nettobodenverlust: Landnutzungsrechte für die Sanierung der Böden
TMG Research ThinkTank for Sustainability
Mitveranstalter:
Ministerium für Umwelt und Forstwirtschaft, Republik Kenia
Ministerium für Planung und Entwicklung, Republik Benin
Ministerium für natürliche Ressourcen, Energie und Bergbau, Republik Malawi
Ministerium für Umwelt und nachhaltige Entwicklung, Republik Madagaskar
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Zeit: Freitag, 28. Januar 2022, 08:00 – 09:00 Uhr, anschließender Deep Dive 09:00 – 09:30 Uhr
Sprachen: Englisch, Deutsch, Französisch
Zusammenfassung:
Die Klima- und Biodiversitätskrise erfordert zügige Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung in großem Maßstab. Dabei bergen solche groß angelegten Maßnahmen jedoch auch Risiken für Kleinbäuerinnen und Kleinbauern. Häufig sind ihre Landrechte noch nicht anerkannt. Frühere Erfahrungen haben gezeigt, dass Wiederherstellung in großem Maßstab die Gefahr birgt, dass Menschen den Zugang zu ihrem Land verlieren (z. B. durch Landkonflikte im Zusammenhang mit Programmen zur Reduzierung der Entwaldung und der Zerstörung von Wäldern). So können mit guter Absicht verfolgte Wiederherstellungsziele Landkonflikte verursachen.
Angesichts dieser Erfahrungswerte haben die Vertragsparteien des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung einen Beschluss zu Landnutzungs- und -besitzrechten gefasst, der nationale Zielsetzungen zur Erreichung einer landdegradationsneutralen Welt (Land Degradation Neutrality – LDN) und die Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Regelung der Nutzungs- und Besitzrechte an Land miteinander verknüpft.
Gemeinsam mit Partnern aus Benin und Kenia hat TMG Research die rechtmäßigen Landnutzungs- und -besitzrechte der Gemeinschaften erfasst, die in Waldgebieten leben, die Gegenstand der nationalen LDN-Pläne sind. Die Ergebnisse sind eindeutig. Die Landrechte dieser Menschen werden derzeit nicht ausreichend anerkannt. Dies bedroht nicht nur die Lebensgrundlagen der Menschen, sondern auch die Wiederherstellungsziele.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des GFFA-Fachpodiums betonten, dass Regierungen bereits anerkennen, dass die Sanierung und die Landrechte der Menschen oft nicht zusammengedacht werden. Zudem zeigen Regierungen ein großes Interesse daran, Wege zu finden, die zu Synergieeffekten zwischen der Wiederherstellung von Landschaften und den Rechten der Menschen führen.
Angesichts der derzeitigen Debatte über politische Netto-Null-Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität könnte diese Anerkennung zu keinem besseren Zeitpunkt kommen. Wenngleich ein erbitterte Diskussion über die Bedeutung solcher politischer Maßnahmen für die Erfüllung des Pariser Klimaschutzübereinkommens geführt wird, werden bereits entsprechende Investitionen in die Wege geleitet. Eine Abkürzung gibt es nicht. Die Wiederherstellung von Landschaften muss einen Beitrag zur schrittweisen Verwirklichung der Rechte der Menschen leisten. Anderenfalls wird sie nicht zur Erreichung der Biodiversitäts- und Klimaziele beitragen und die Lebensgrundlagen der Menschen schützen, die bereits heute die Hauptleidtragenden dieser Krisen sind.